Prof.Dr.Malsburg: Wie die Bahnstadt entwickelt werden muss
Auszüge aus einem Artikel vom 1. Bürgermeister Prof.Dr. Malsburg für das European Business Network im Mai 2007
Malsburg :
Der städtebauliche Wettbewerb von 2003 verhalf der Stadt zu einem differenziert ausgestaltbaren Siegerentwurf, der in eine sehr ausgewogene und stabile, dem Gefüge der Stadt Heidelberg gerecht werdende und gleichzeitig innovationsoffene Rahmenplanung fortentwickelt wurde.
Die Integration des neuen Stadtteils in die bauliche Morphologie der Stadt und das Leben ihrer Bewohner ist eine ambitionierte Aufgabe, die für Heidelberg einem Jahrhundertprojekt gleichkommt. Mit einem hohen Qualitätsanspruch an das Wohnen soll es gelingen, der Abwanderung aufgrund zu hoher Wohnkosten und mangelnden Wohnraums Einhalt zu gebieten. Vor allem der besondere Wohnraumbedarf der Stadt Heidelberg, der sich aufgrund von Prognosen des Statistischen Landesamtes und eigenen Berechnungen bereits in den Zielen der Landesplanung und der Flächennutzung niedergeschlagen hat, führte zu neuen Überlegungen für zügige Umsetzungsmöglichkeiten der Bahnstadtplanung.
Unser Kommentar :
Der Baubürgermeister der Stadt Heidelberg unterstützte 2006 die Beauftragung der Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg mit einer Investorenplanung zur Bahnstadt mit der Bezeichnung: „due diligence“ in Höhe von 420.000 €. Welche Gründe gab es, die „innovationsoffene Rahmenplanung“ der Stadt durch eine Investorenplanung in Frage zustellen?
Malsburg :
Der Gemeinderat hat gerade nach reiflicher Überlegung und intensiver vorbereitender Untersuchung eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen.
Dies ist ein Instrumentarium des Baugesetzbuches um die Stadtentwicklungsziele einer Kommune zu verwirklichen, wenn und soweit dies das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Sie dient dem Ziel, den konkret gegebenen erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten und den damit verbundenen Gemeinbedarfseinrichtungen zu decken und die Wiedernutzung von Brachflächen zu ermöglichen.
Die einheitliche Durchführung der im städtebaulichen Rahmenplan von 2003 festgelegten städtebaulichen Ziele verlangt in jedem Fall den Zugriff in Form des Erwerbs infrastrukturell notwendiger Flächen durch die Stadt Heidelberg .
Unser Kommentar:
Bis heute hat die Stadt Heidelberg trotz fachlicher Notwendigkeit die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme noch nicht beschlossen. Mit dieser Haltung schwächt die Verwaltungsspitze maßgeblich ihre eigene Verhandlungsposition. Warum?
Kann ein Baubürgermeister, der die Interessen der Stadt zu vertreten hat – als Aufsichtsratvorsitzender der GGH gleichzeitig auch die Interessen des Konsortiums wahrnehmen? Wie wirkt sich diese Interessenkollision auf das Projekt aus?
Nur ein unabhängiger Vertreter der Stadt kann die Interessen Heidelberger Bürger angemessen vertreten!
Malsburg :
Die bestehende Eigentümerstruktur, die Nutzungskomplexität, die bisherigen Entwicklungsbemühungen sowie die Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme haben deutlich gemacht , dass die Gebietsentwicklung eine einheitliche Vorbereitung und Durchführung erfordert.
Im weiteren Verlauf sollen geeignete Träger und Partner mit entsprechender Erfahrung eingebunden werden. Dabei werden diejenigen Eigentümer, die zu einer eigenen Entwicklung der Flächen gemäß Rahmenplanung bereit sind, eine besondere Rolle spielen können.
Die Stadt ist allerdings mehr denn je in der Pflicht, sich für den neuen Stadtteil zu engagieren und die Gesamtverantwortung für das Gelingen des Projektes zu tragen. Die Bahnstadt ist der richtige Ort für praktizierte Baukultur, anspruchsvolle Verfahren und selbstbewusste Architekturhaltungen.
Unser Kommentar:
Wenn die Stadt Verantwortung übernehmen möchte, müsste sie:
1. die Entwicklungsmaßnahme sofort beschließen,
2. die städtisch optimierte Rahmenplanung weiterführen,
3. größere Flächenanteile für besondere Nutzungen im Gebiet ankaufen,
4. einen Entwicklungsträger als Treuhänder eingeschalten
5. und in dem städtebaulichen Vertrag mit einem Dienstleister (Treuhänder) festlegen, dass die Stadt den öffentlichen Raum plant und baut.
Wieso ist keiner dieser Punkte bisher eingelöst worden?
Malsburg:
Dieser neue Stadtteil wird sich in den nächsten Jahren funktional und ästhetisch bestimmen und damit auch seinem öffentlichen Raum eine besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Deshalb wurde ein Konzept für den öffentlichen Raum, das sich nicht nur mit den Freiflächen und Grünanlagen befasst, allen weiteren vertiefenden Planungs überlegungen vorangestellt.
Der Netzcharakter des öffentlichen Raums, der die Verbindungen in die angrenzenden Stadtteile schaffen soll, bietet gleichzeitig innerhalb der Bahnstadt vielfältige Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten der Menschen.
Diese Angebote, der Aufbau der neuen Quartiere und die Entstehung sozialer und kultureller Bindungen sollen langfristig begleitet werden. Und auch die Umsetzung ökologischer Konzepte, der Energiekonzeption, einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung, die Einrichtung von Spiel- und Freizeitflächen, die Realisierung der technischen und verkehrlichen Infrastruktur machen die Entwicklung der Bahnstadt zu einer Aufgabe, die wegen ihrer Komplexität einerseits schrittweise über einen längeren Zeitraum, andererseits wegen der Dringlichkeit der Zielumsetzung sehr kontinuierlich erfolgen muss.
Eine alte Stadt wie Heidelberg verfügt über zahlreiche Erfahrungen auch im Städtebau. Sie lehrt z. B. für die Entwicklung neuer Stadtteile, wie der öffentlicher Raum die Erneuerungsphasen der Gebäude überdauert hat und dem Ort ein dauerhaftes Orientierungssystem gibt.
Im neuen Stadtteil Bahnstadt, der fast ohne überlieferte Substanz auskommen muss, kann es deshalb nur der gebaute öffentliche Raum sein, der die Fundamente für ihre Nachhaltigkeit und Identität legt. Vor allem aber soll der gebaute öffentliche Raum dazu beitragen, eine gute Adresse für den neuen Stadtteil auszubilden.
Unser Kommentar:
Wenn der öffentliche Raum in der Bahnstadt die Identität des neuen Stadtteils fördern soll, muss das städtische „Konzept öffentlicher Raum“, welches 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, umgesetzt werden. Hierzu fehlt bis heute ein Gemeinderatsbeschluß. Wieso wird dieser Beschluss nicht umgehend gefasst?
Wieso handelt der Baubürgermeister nicht wie er es im Artikel selbst darstellt?