WAS SOLLTE IM STÄDTEBAULICHEN VERTRAG MIT DER EGH GEREGELT SEIN ?
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Entwicklungsmaßnahme (Kosten- und Finanzierungs-übersicht - KUF)?
2. Wo sind im Haushalt Mittel für das Ankaufsrecht von Flächen vorgesehen ? Wo ist die dafür notwendige KUF (Kosten- und Finanzierungsübersicht)?
3. Hat der letzte Rahmenplan vom September 2007 dem Wertgutachter Blanke zur Schätzung der Ausgleichsbeträge vorgelegen ? Wenn ja, wie haben sich diese verändert ? Wenn nein, warum nicht ?
4. Welche Vertragsstrafen sind bei Nichterfüllung der Verträge vorgesehen ?
5. Sind Sicherheitsleistungen vereinbart worden ? In welcher Höhe ?
6. Welchen Einfluss hat die Stadt beim Verkauf der Grundstücke ?
7. Welche Risiken übernimmt die Stadt ? Sie sind zu benennen und zu beziffern ! (KUF)
8. Wo ist der versprochene Vorschlag und die Vorlage der Stadtverwaltung der die noch auszuhandelnden Eckwerte berücksichtigt ?
9. Wird das Entstehen von preisgebundenen Wohnraum, Baugruppen und Mehrgenerationenhäusern vereinbart ? Welcher Wohnungsmix wird vereinbart und als Auflage an die Investoren weitergegeben ?
10. Wie und wo wird ein Qualitätsstandard für den Städtebau, die Architektur und den Freiraum vereinbart ? Wird festgehalten, dass Firmen aus dem Einzugsbereich Heidelbergs bei der Vergabe berücksichtigt werden ?
11. Hat die Stadt Heidelberg ein Mitspracherecht bei der Vermarktung der Grundstücke , insbesondere bei Schlüsselgrundstücken? Strategie, Idee + Konzept ?
12. Gibt es einen Erschließungsvertrag und einen Ordnungsmaßnahmenvertrag ? Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Verträgen für die Stadt ? (KUF)
13. Wieviel Quadrameter Grundstücksfläche sind im Vertrag für die Errichtung sozialer Infrastruktureinrichtungen und preiswertem Wohnraum ausgehandelt ? Wie viel Bruttogeschossfläche an Wohnraum ist eingeplant ? Sind das 20 % der Gesamtwohnbauflächen ? Ist geregelt, dass davon 5 % Eigentumswohnungen und 15 % mietpreisgebundener Wohnraum entstehen ?
14. Die Errichtung einer Schule und zwei Kindertagesstätten sind vorgesehen.Welcher Schultyp wird geplant ? Ganztagsschule ? Gibt es qualitative und quantitative Beschreibungen der Kitas und der
Schule ? Ist ein Bürgerzentrum und ein Jugendtreff vorgesehen ?
15. Trägt die EGH die Kosten für den Umzug von Betrieben ?
16. Wird die Stadt Heidelberg mit der Planung des öffentlichen Raums beauftragt ? Bis einschliesslich der Ausführungsplanung ?
17. Wer trägt die Kosten für die äußere Erschließung ? ( der restlichen Bahnstadt = 40% ,ausserhalb der EGH-Flächen )
Fazit :
Viele Fragen sind in diesem komplizierten Vertrag zu regeln . Die Gemeinderäte sollten sich ausreichend Zeit für die Prüfung des Vertrages nehmen .Wenn die EGH Termine ausgehandelt hat, ohne den notwendigen städtischen Entscheidungs-und Beratungsprozeß zu berücksichtigen, ist das ihr Fehler. Dieser Vertrag soll 20 Jahre halten und bedarf der sorgfältigen Vorbereitung , Prüfung und Nachfrage. Kurzfristig erstellte Beschlussvorlagen und eilige Beschlüsse sind jetzt nicht gefragt !
Dringend mahnen wir die Vorlage einer KUF( Kosten und Finanzierungsübersicht ) zur nächsten Gemeinderatsitzungen an , damit sich jeder ein Bild über die Gesamtkosten und deren Folgen für die Stadt Heidelberg machen kann .