Archiv der Kategorie 'FAQ-Die häufigsten gestellten Fragen'

1. Welche Rolle hat die GGH in dem geplanten Konsortium?

Montag, den 25. Juni 2007

Nach Auskunft Ihres Geschäftsführers Peter Bresinski ist die GGH das soziale Gewissen des Konsortiums. Die GGH soll den mietpreisgebundenen Mietraum (15 % der Wohnbauflächen) für das Konsortium erstellen. Darüber hinaus möchte die GGH mit dem freien Bauträgergeschäft – gemäß Ihren Zielen aus dem Strategiepapier GGH 2015 – Gewinne erwirtschaften. Diese beiden Ziele kann die […]

2. Wieso hat die LBBW ein Interesse an der Einbeziehung der städtischen GGH im geplanten Konsortium?

Montag, den 25. Juni 2007

Die GGH stellt für die LBBW eine Art „Schutzschild“ dar. Da die LBBW davon ausgeht, dass der Gemeinderat im Konfliktfalle bei Beteiligung einer städtischen Tochtergesellschaft mögliche Sanktionen nicht anwenden wird.

3. Könnten private Dritte bei dieser Konstellation nicht Zweifel an der Neutralität der Stadt bei diesem Projekt bekommen?

Montag, den 25. Juni 2007

Diese Zweifel sind bei der unklaren Rollenverteilung berechtigt. Es entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte, da Personen aus der Verwaltungsspitze Doppelfunktionen als städtische Vertreter / als auch als Vertreter des geplanten Konsortiums wahrnehmen.

4. Wieso geht die Stadt Heidelberg, wie auch Tübingen und Freiburg bei diesem Projekt nicht in die Verantwortung und steuert den Entwicklungsprozess selbst?

Montag, den 25. Juni 2007

Es ist erklärtes Ziel des Oberbürgermeisters die Entwicklung dieses Gebietes privaten Dritten zu überlassen und andere Prioritäten (Tunnel, Theater, Altes Hallenbad) zu setzten. Dieses Vorgehen erinnert fatal an die Entwicklung des Emmertsgrunds, bei dem die Stadt ebenfalls die Verantwortung für die Entwicklung und inhaltliche Steuerung an private Dritte delegiert hat. Das Ergebnis ist bekannt […]

5. Welche Gewinnerwartung hat das geplante Konsortium bei dem Projekt Bahnstadt?

Montag, den 25. Juni 2007

Es ist bekannt, dass die LBBW laut Geschäftsbericht mit einer 12% Rendite auf den Einsatz von Eigenkapital rechnet: Die aurelis hatte im Vergleich eine 9 % Renditerwartung. Projekte dieser Größenordung werden in anderen Städten ohne Renditerwartungen vermarktet, um nachhaltige, sozial tragfähige Strukturen entwickeln zu können.

6. Was kostet der Ankauf der aurelis-Flächen und was davon muss die GGH aufbringen bzw. was steht im Haushaltsplan der GGH?

Montag, den 25. Juni 2007

Der Ankauf der aurelis-Flächen im Entwicklungsgebiet wird ca. 40 Mill. € betragen. Die GGH wird davon 33% = ca. 13 Mill. € als gleichberechtigter Partner aufbringen müssen. Im Haushaltlsplan der GGH sind für den Ankauf von Flächen in der Bahnstadt ca. 4, 5 Mill. € veranschlagt. Wie die GGH die Lücke schließen möchte, ist […]

7. Wie werden künftige städtische Interessen auf den Flächen der aurelis gesichert?

Montag, den 25. Juni 2007

Die städtischen Interessen werden in einem sogenannten „städtebaulichen Vertrag“ fixiert. In diesem Vertrag werden alle Rechte und Pflichten festgelegt, die das geplante Konsortium auf den aurelis-Flächen zu erfüllen hat.

8. Welche Inhalte werden in diesem städtebaulichen Vertrag geregelt?

Montag, den 25. Juni 2007

In diesem Vertrag müssen alle inhaltliche Ziele verankert werden. Beispielsweise der Bau eines Mehrgenerationenhauses, die Berücksichtigung von Baugruppen, der Bau der Erschließung, die Versorgung mit Kindertagesstätten, der Bau einer Grundschule, die Ausstattung von Spielflächen, die Durchführung von Wettbewerbsverfahren usw.

9. Was können Knackpunkte im städtebaulichen Vertrag sein?

Montag, den 25. Juni 2007

Ein Punkt dürfte der Ausgleichsbetrag sein: Dieser ist nicht verhandelbar. Er wird für jeden Grundstückseigentümer vom Wertgutachten abgeleitet. Zudem ist der Ausgleichsbetrag unabhängig von dem, was auf der jeweiligen Fläche erstellt wird. Er bezieht sich nur auf den „Entwicklungsgewinn“ des jeweiligen Grundstücks. Sollte das geplante Konsortium den Ausgleichsbetrag in Frage stellen, wäre die Gesamtfinanzierung […]

10. Welches Folgen hätte ein Scheitern der Verhandlungen zwischen Stadt und Konsortium?

Montag, den 25. Juni 2007

Die Bahnstadt kann auch ohne geplantes Konsortium im klassischen Modell zügig umgesetzt werden. Bei diesem Modell kauft die Stadt die Flächen nach Bedarf an und verkauft diese mit inhaltlichen Vorgaben zügig an private Dritte. Dieses Modell kommt in Tübingen und Freiburg in Eigenregie der Städte erfolgreich zum Einsatz.
In Heidelberg könnte die GGH dann auf […]